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Aus der Satzung ...


Zweck der Stiftung ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, der Wissenschaft und Forschung sowie der Förderung mildtätiger Zwecke.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) die Förderung der ganzheitlichen Komplementärmedizin (z.B. wissenschaftlichen Untersuchungen und Forschungen sowie Vorhaben, die geeignet sind, die ganzheitliche Medizin im öffentlichen Gesundheitswesen zu integrieren, die 

 



Information der Allgemeinheit, der Krankenversicherungen, der Ärzteschaft und der Patienten)

b) die Förderung von Personen zur Inanspruchnahme der ganzheitlichen Komplementärmedizin (z.B. Übernahme von Kosten für Therapien im Rahmen der ganzheitlichen Komplementärmedizin.
c) die Förderung von Personen in der Ausbildung zur ganzheitlichen Medizin.

Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranzuziehen, soweit die Mittel der Stiftung dies erlauben, und ihre Mittel teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen.