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Kuratorium und Vorstand


Als Zustifter erhalten Sie die Möglichkeit zur Mitgliedschaft im Stiftungskuratorium. Das Gremium berät, unterstützt und überwacht den Vorstand bei seiner Tätigkeit. Sie können damit mit Einfluss auf die Umsetzung der hochgesteckten Ziele nehmen. 

Die Aufgaben des Kuratoriums sind insbesondere:
° die Beschlussfassung über die Verwaltung des Stiftungsvermögens,
° die Genehmigung des Wirtschaftsplanes und der Jahresabrechnung,
° die Entgegennahme des Berichts über die Erfüllung des Stiftungszwecks,
° Wahl und Entlastung des Vorstandes.

 

 


Das Kuratorium besteht aus maximal zwölf Mitgliedern und soll besonders engagierte Menschen ansprechen und aufnehmen.


Der Vorstand besteht aus drei bis fünf engagierten Mitgliedern. Das Kuratorium kann auf die Vorstandsbesetzung aktiv Einfluss nehmen.